Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Durch das Gesetz werden in Deutschland die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzt. Erhalten Sie nachfolgend umfassende Einblicke in den Hinweisgeberschutz und seine Auswirkungen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 31. Mai 2023 final vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es wurde am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 140) veröffentlicht und tritt am 02. Juli 2023 in Kraft. Durch das HinSchG werden insbesondere Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (sogenannte „Whistleblower“) einzurichten.
Für eine schnelle und effiziente Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes empfehlen wir die Implementierung eines digitalen Hinweisgebersystems. Diese Systeme sind besonders wertvoll, da sie optional anonyme Meldekanäle bieten. Obwohl die Anonymität nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, profitieren Unternehmen von dieser Maßnahme, da sie die Hemmschwelle für Whistleblower senkt. So erhält Ihr Unternehmen die Möglichkeit, Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Außerdem können hierdurch Meldungen von Whistleblowern bei einer externen Meldestelle vermieden werden.
Ein digitales Hinweisgebersystem bietet mehrere Vorteile. Neben der optionalen Möglichkeit, Missstände anonym zu melden, hilft es Ihrem Unternehmen, weitere Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes einzuhalten. Das Gesetz verlangt beispielsweise, dass eingehende Hinweise innerhalb von 7 Tagen bestätigt und die Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten über die getroffenen Maßnahmen informiert werden. Zudem muss die Identität des Hinweisgebers streng vertraulich behandelt werden. Digitale Hinweisgebersysteme können hierbei gewährleisten, dass nur die verantwortlichen Personen im Unternehmen Zugriff auf diese sensiblen Informationen haben und wichtige Fristen gewahrt werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde eingeführt, um die EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 umzusetzen. Es ist ein entscheidendes Instrument, um die Aktivitäten in Unternehmen transparenter zu gestalten und illegale Praktiken aufzudecken.
Illegale Aktivitäten und Missstände innerhalb von Unternehmen können zu negaIllegale Aktivitäten und Missstände innerhalb von Unternehmen können zu negativen Schlagzeilen und erheblichen finanziellen Schäden führen. Whistleblower, die diese Missstände aufdecken, sind oft Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt. Hier setzt das Hinweisgeberschutzgesetz an: Es schützt Personen, die Verstöße gegen das Recht in ihrem beruflichen Umfeld aufdecken, indem es strenge Anforderungen an die Meldekanäle stellt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz hat verschiedene Aspekte. Es betont die Anonymität von Whistleblowern und schützt sie vor Vergeltungsmaßnahmen. Obwohl Unternehmen nicht verpflichtet sind, anonyme Meldekanäle einzurichten, kann deren Vorhandensein die Mitarbeiter dazu ermutigen, Missstände zu melden. Laut einer Studie sind 15% der Arbeitnehmer über Missstände und illegale Praktiken an ihrem Arbeitsplatz informiert. Ein digitales Hinweisgebersystem mit einer anonymen Meldefunktion kann die Bereitschaft zur internen Meldung dieser Missstände erhöhen. Der Gang des Whistleblowers zur externen Meldestelle kann hierdurch im besten Fall vermieden werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes in Konzernen gibt es unterschiedliche Ansichten. Während die EU-Richtlinie eine Trennung der Ressourcen vorschreibt, ermöglicht der deutsche Gesetzesentwurf, dass Meldestellen zentralisiert bei der Muttergesellschaft eingerichtet werden können. Wichtig ist dabei, dass die Verantwortung für die Behebung eines gemeldeten Verstoßes immer beim entsprechenden Tochterunternehmen liegt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Organisationen zur Einrichtung interner Meldekanäle und bietet Whistleblowern die Wahl, welchen Kanal sie zur Meldung nutzen möchten. Außerdem werden externe Meldestellen beim Bundesministerium für Justiz und bei zuständigen Behörden eingerichtet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen Rechtsnormen in einem Unternehmen oder einer Organisation erlangen. Es deckt sowohl EU-Rechtsbereiche als auch nationale Rechtsbereiche ab, wobei der Fokus insbesondere auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Gefahren für die Gesundheit und das Leben liegt.
Unternehmen und Behörden müssen eingehende Hinweise innerhalb von 7 Tagen bestätigen und innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen informieren. Digitale Hinweisgebersysteme helfen dabei, diese Fristen einzuhalten.
Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers muss gewahrt werden. Hierfür müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass nur ein berechtigter Personenkreis Zugriff auf die Meldungen hat. Darüber hinaus müssen auch die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden.
Im Falle einer Kündigung müssen Unternehmen nachweisen, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit einer Meldung steht. Es findet somit eine Beweislastumkehr statt. Hinweisgeber, die Repressalien ausgesetzt sind, können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Hinweisgeber die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Meldungen/ Informationen an eine interne oder externe Meldestelle übermitteln, genießen keinen Schutz. Vielmehr sind sie sogar gemäß §38 HinSchG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer solchen bewussten Falschmeldung entstanden ist. Zudem stellt die wissentliche Offenlegung von unrichtigen Informationen eine Ordnungswidrigkeit gemäß §40 HinSchG dar.
Wer nicht dafür sorgt, dass entgegen der gesetzlichen Verpflichtung eine interne Meldestelle eingerichtet und betrieben wird, riskiert ein Bußgeld bis zum 20.000,- EUR (§40 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 HinSchG).
Wer eine Meldung behindert oder eine Repressalie gegen einen Hinweisgeber ergreift, kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- EUR bestraft werden (§40 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 HinSchG).
Zusammenfassend ist das Hinweisgeberschutzgesetz ein entscheidendes Instrument zur Förderung von Transparenz und zur Aufdeckung von Missständen in Unternehmen. Mit seinen umfangreichen Anforderungen an Meldekanäle und seinen Schutzmaßnahmen für Whistleblower trägt es dazu bei, die Integrität von Organisationen zu stärken und illegale Aktivitäten aufzudecken.