Nutzungsbedingungen

Unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen für HinweisgeberKanal.de

§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsschluss

(1) Anbieter der Services unter hinweisgeberkanal.de ist die Prange Datenschutz GmbH, Reichsstraße 78, D-58840 Plettenberg (im Folgenden „Prange Datenschutz“).
(2) Die Leistung des hinweisgeberkanals.de besteht darin, für Organisationen die Aufgabe einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu übernehmen. Über diese interne Meldestelle können Personen, die im beruflichen Zusammenhang mit der Organisation stehen, Hinweise über Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße melden. Diese Hinweise bearbeitet und Folgemaßnahmen eingeleitet werden können.
(3) Der Vertrag zwischen Prange Datenschutz und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden über die Seite hinweisgeberkanal.de zustande. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Prange Datenschutz bei der Auswahl des Pakets, das Paket entsprechend der tatsächlichen Mitarbeiterzeit des Unternehmens bzw. der Einwohnerzahl der Kommune (durchschnittlicher zu erwartender Jahreswert) auszuwählen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung wird der Kunde automatisch rückwirkend in die entsprechende richtige Paketgröße eingestuft.
(4) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Prange Datenschutz und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird durch Prange Datenschutz ausdrücklich widersprochen. Der Service wird ausschließlich für Unternehmen und Kommunen bereitgestellt. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten.

§ 2 Vertragsgegenstand/ Vergütung

(1) Prange Datenschutz stellt dem Kunden online eine digitale interne Hinweisgeberstelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes unter hinweisgeberkanal.de zur Verfügung.
(2) Die Vergütung die der Kunde an Prange Datenschutz zu zahlen hat, richtet sich nach dem von der Unternehmensgröße bzw. Einwohnerzahl abhängigen Tarif. Die Vergütung ist jährlich im Voraus, erstmalig mit Vertragsschluss zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. Prange Datenschutz stellt dem Kunden eine prüffähige Rechnung mit einem Umsatzsteuerausweis in Textform (E-Mail mit pdf-Datei) zur Verfügung.
(3) Prange Datenschutz ist für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO tätig. Prange Datenschutz und der Kunde schließen mit Vertragsschluss einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(4) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und kann jederzeit die Herausgabe der Daten verlangen.
(5) Prange Datenschutz behält sich vor den hinweisgeberkanal fortlaufend zu verbessern und Funktionen einzuführen.

§ 3 Nutzungsrecht

Prange Datenschutz räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Leistungen auf hinweisgeberkanal.de in Deutschland zu nutzen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab dem ersten Tag, des auf den Monat des Vertragsschlusses folgenden Monats.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn er nicht von dem Kunden oder von Prange Datenschutz drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder falsche Angaben zur Mitarbeiterzahl macht.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail).

§ 5 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegen Prange Datenschutz sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn das Handeln der Prange Datenschutz, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für leicht fahrlässiges Handeln haftet Prange Datenschutz nur, wenn eine vertragswesentliche Pflicht durch Prange Datenschuz, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. In diesen Fällen haftet Prange Datenschutz nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Unberührt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung bleibt die Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Ausgeschlossen wird im Übrigen die verschuldensunabhängige Haftung der Prange Datenschutz auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel; Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) In Fällen von höherer Gewalt haften die Parteien nicht gegenüber der jeweils anderen Partei. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere erdbeben- oder explosionsbedingte Naturereignisse, nukleare, chemische oder biologische Kontaminierung, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, Aufstände, Rebellionen oder Revolutionen, Seuchen.

§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Prange Datenschutz.

§ 7 Änderungen und Schlussbestimmungen

(1) Änderungen der Nutzungsbedingungen wird Prange Datenschutz dem Kunden per E-Mail mitteilen. Diese Änderungen werden durch den Kunden anerkannt, wenn der Kunde nicht widerspricht und die Prange Datenschutz den Kunden auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens im Falle der Änderungen der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen hat.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien mindestens in Textform (E-Mail) vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

Stand: 22.06.2023